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   BGH, 23.12.1998 - 2 StR 470/98   

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BGH, 23.12.1998 - 2 StR 470/98 (https://dejure.org/1998,5958)
BGH, Entscheidung vom 23.12.1998 - 2 StR 470/98 (https://dejure.org/1998,5958)
BGH, Entscheidung vom 23. Dezember 1998 - 2 StR 470/98 (https://dejure.org/1998,5958)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

    Auszug aus BGH, 23.12.1998 - 2 StR 470/98
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß bei einer Reihe gleichartiger Taten die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn zwischen den einzelnen Taten - wie im vorliegenden Fall - ein enger zeitlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3).
  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94

    Strafmaß - Serientäter

    Auszug aus BGH, 23.12.1998 - 2 StR 470/98
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß bei einer Reihe gleichartiger Taten die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn zwischen den einzelnen Taten - wie im vorliegenden Fall - ein enger zeitlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3).
  • BGH, 23.10.1996 - 2 StR 452/96

    Wertung des gesamten Tatgeschehens als eine fortgesetzte Handlung -

    Auszug aus BGH, 23.12.1998 - 2 StR 470/98
    Der Übergang von der Praxis weitgehender Annahme des Fortsetzungszusammenhangs zur Tatmehrheit sollte nicht zur Erhöhung des allgemeinen Strafniveaus führen (vgl. auch BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 5).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 23.12.1998 - 2 StR 470/98
    Bis zur Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 40, 138, hätte die Bewertung des gesamten Tatgeschehens als eine fortgesetzte Handlung nahegelegen.
  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 678/98

    Gesamtstrafenbildung; Serienstraftaten; Verfolgungsverjährung

    Die Verhängung der sehr hohen Gesamtfreiheitsstrafe läßt besorgen, daß sich die Strafkammer bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu sehr von der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen und nicht das Gesamtgewicht der Taten in den Vordergrund gestellt hat, wie dies bei "Serienstraftaten" geboten ist (BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3; BGH wistra 1997, 228; BGH, Beschluß vom 20. April 1998 - 5 StR 153/98; vom 9. Dezember 1998 - 2 StR 471 /98 und vom 23. Dezember 1998 - 2 StR 470/98).
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